Selbstverteidigung
Selbstverteidigung dienst ausschließlich zur eigenen Verteidigung!
§32 StGB Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Für die praktische Umsetzung der SV wird von verschiedenen Angriffs- und Verteidigungsdistanzen ausgegangen, die im folgenden erläutert werden | |
Distanz | |
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Lange Distanz | Der Angreifer kann den Verteidiger nur mit Fußtritten erreichen |
Mittlere Distanz | Der Angreifer kann den Verteidiger mit Faustschlägen erreichen |
Kurze Distanz | Sowohl für den Angreifer als auch für den Verteidiger ist in dieser Distanz der Einsatz von Kopfstößen, Ellenbogen - und Kniestößen, Körperhaken, Würfen usw. möglich. |
Boden | Grundsituationen sind hier: - Angreifer steht, Verteidiger befindet sich am Boden - Angreifer und Verteidiger sind in der Bodenlage |